Bei Luftsportarten spielt ein Helm eine wesentliche Rolle für die Sicherheit, die durch ein integriertes Kommunikationssystem mit Kopfhörern, Mikrofon und der entsprechenden Elektronik und Funkausrüstung noch erhöht werden kann.
Es gibt keinen Spielraum für Improvisationen: Ein unabhängiges Headset mit Kopfbügel, das unter einem Helm getragen wird, ist gemäß der Norm EN verboten, da es den Aufprallschutz des Helms beeinträchtigt. Jedes Headset sollte immer an der Helmschale befestigt werden.
Entsprechend Ihren Anforderungen – Gehörschutz, Mikrofone, Ohrhörer, Steuerschalter, Kabel, Stecker, Funkgerät – können wir Ihren Helm mit Ausrüstung von höchster Qualität ausstatten.
Wir empfehlen unsere eigenen IC2-Headsets, modernste Produkte, die Komfort, praktische Handhabung und Langlebigkeit gewährleisten.
Wir können auch Kommunikationsgeräte von Loescher liefern. Wenn Sie ein ANR-Headset von Bose verwenden möchten, besuchen Sie bitte die
entsprechende Seite aufunserer Website.
Wenden Sie sicheinfach an unser Team,
um Ihre Kommunikationsanforderungen zu besprechen. Wir beraten Sie gerne und liefern Ihnen die am besten geeignete Ausrüstung, die wir an den Helm Ihrer Wahl anpassen.

Jede Art von Kopfhörer muss immer an der Außenschale des Helms befestigt werden.
Dies ist für die E.N. 966-Zertifizierung unbedingt erforderlich.
Tatsächlich verbietet die Norm E.N. 966 das Tragen von Kopfhörern mit Kopfbügel unter dem Helm.
Diese Anordnung würde niemals die Anforderungen an den Aufprallschutz erfüllen.
Ihr Kopf wäre nicht mehr richtig geschützt!